Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Rogowski Haus- und Gebäudetechnik GmbH (Raiffeisenweg 1, 27321 Thedinghausen-Morsum, AG Walsrode, HRB 203304, im Nachfolgenden: „Verwender“) angenommenen Aufträge und insbesondere auch im Verhältnis zu General- und Nachunternehmern. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
1.2 Im Falle der Vereinbarung der VOB/B gilt die VOB/B als Ganzes, sofern sich aus diesen keinerlei Abweichungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.
2. Angebote
2.1 Angebote des Verwenders sind freibleibend.
2.2. Mehrarbeiten oder Auftragsänderungen, die seitens des Auftraggebers nach Annahme eines des von dem Verwender erstellten Angebotes verlangt werden, sollen schriftlich fixiert werden. Wird eine schriftliche Fixierung nicht vorgenommen, so werden die Mehrarbeiten auf Stundenlohnbasis in Höhe eines Stundensatzes in Höhe von EUR 61,00 netto ausgeführt. Der Auftraggeber erhält hierfür vom Verwender gegenzuzeichnenden Stundenzettel.
3. Liefer- und Ausführungstermine
3.1 Die von dem Verwender im Angebot enthaltenen Liefer- und Ausführungsfristen verstehen sich jeweils ab Zustandekommen des Vertrags und folglich regelmäßig ab Zugang der uneingeschränkten Annahmeerklärung des Angebotes gegenüber dem Verwender. Ist die Durchführung eines Auftrages von der Lieferung durch den Verwender noch zu bestellenden Leistungen Dritter, Bauelementen oder -Stoffen oder Unterlagen abhängig, so behält sich der Verwender vor, die im Angebot angegebenen Liefer- und Ausführungstermine einseitig zu verschieben. Die von dem Verwender angegebenen Liefer- und Ausführungsfristen bestehen demnach nur, wenn die Durchführung des Auftrages von der externen Lieferung von Baustoffen oder der Freigabe eines Prüfstatikers nicht abhängig sind. Verzögerungen, die durch die nicht rechtzeitig erfüllte Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, hat der Verwender nicht zu vertreten. Nachträgliche Änderungen des Auftragsinhaltes verlängern die Ausführung ebenfalls entsprechend.
3.2 Der Verwender behält sich vor, Zeitausfälle, mehrmalige Reisen oder anderweitige Mehrkosten, die aufgrund eines Versäumnisses des Auftraggebers entstanden sind, besonders nach Maßgabe der Ziff. 2.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vergüten.
3.3. Für Verzögerungen von Montage- und Ausführungsfristen haftet der Verwender nicht. Zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zählen ausdrücklich die Freigabe von seitens der Auftragnehmerin übersandten Zeichnungen, die Schaffung eines auftragstauglichen Vorgewerkes und die Ermöglichung der Arbeiten.
4. Preise und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die vom Verwender in den Angeboten ausgewiesenen Preise sind Nettopreise nach den hierin enthaltenen Preisvereinbarungen.
4.2 Der Verwender behält sich vor, zum Montagebeginn einen Vorschuss in Höhe von 30 % des Gesamtrechnungsbetrages oder wahlweise des Angebotsbetrages zu verlangen.
4.3 Der Verwender ist berechtigt, vom Auftraggeber Abschlagsrechnungen gemäß dem entsprechenden Leistungsstand zu verlangen. Der Auftraggeber enthält vom Verwender eine Aufstellung gem. § 632a Abs. 1 S. 5 BGB.
4.4 Der Verwendet behält sich vor, entweder selbst oder auf Antrag des Kunden die vertraglich vereinbarten Preise unabhängig von der Preisgestaltung anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 10 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern sich der Verwender nicht im Verzug befindet.
4.5 Der Verwender bietet an Feiertagen, an Wochenenden und auch an Werktagen außerhalb der regulären Geschäftszeiten (derzeit Mo. – Fr., 07:00 – 16:00 Uhr) einen Notdienst an. Der Verwender behält sich vor, die regulären Geschäftszeiten zu ändern. Erbringt der Verwender Leistungen im Rahmen des Notdienstes, so ist durch den Kunden ein Notdienstzuschlag in Höhe von 50% auf die unter Ziff. 2.2 genannten Lohnkosten zu zahlen.
4.6 Für bestimmte Hersteller bietet der Verwender Leistungen im Rahmen des Kundendienstes an. Der Kunde trägt bei Leistungen aus dem Bereich des Kundendienstes Kosten für die Anfahrt in Form der derzeit geltenden Lohnkosten. Die Abrechnung erfolgt ab dem jeweiligen Anfahrtspunkt (vorheriger Kunde oder Geschäftssitz des Verwenders). Bei jedem Kundendienstauftrag berechnet der Verwender dem Kunden eine Pauschale für Fahrzeugkosten, Klein-, Dicht- und Hilfsmittel in Höhe von EUR 10,00 zzgl. MwSt.
4.7 Die unter Ziff. 4.5 und 4.6 genannten Kosten fallen nicht an, sofern es sich bei dem jeweiligen Einsatz um einen Fall der gesetzlichen Gewährleistung (§§ 634 ff. BGB) handelt.
5. Abnahme und Gefahrübergang
Die Abnahme hat unverzüglich nach Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Verlangen des Verwenders die Abnahme durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls zu bestätigen. Der Gefahrübergang erfolgt durch die Erklärung der Abnahme durch den Auftraggeber oder im Falle von der Anwendung des Kaufrechts in Form der Übergabe. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme zu Unrecht, treten die Rechtswirkungen der Abnahme dennoch ein.
6. Eigentumsvorbehalt
Die vom Verwender gelieferten Materialen und Geräte bleiben unabhängig von ihrem Zustand bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber in seinem Eigentum.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
7.1 Erfüllungsort für die Lieferung und Montage durch den Verwender ist der jeweilige Ort des Auftragsgegenstands. Erfüllungsort für die Zahlung des Auftraggebers ist der Geschäftssitz des Verwenders.
7.2 Für den Fall, dass beide Vertragsparteien Unternehmer i. S. v. § 14 BGB sind, liegt der ausschließliche Gerichtsstand am Geschäftssitz des Verwenders.
8. Weitere Haftungsbeschränkungen
Die Haftung für Schäden durch leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) betrifft. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.
9. Rechtswahlklausel
Verträge, die unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Zustandekommen – einschließlich der Form seines Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten – unterliegen dem deutschen Recht. Zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem ein Vertragspartner, der ein Verbrauch ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar.
10. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die im Widerspruch zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers stehen, sind unverbindlich, auch wenn sie der Bestellungen seitens des Auftraggebers zugrunde gelegt worden und diesen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.